Blumenegg Gemeinden

Kastrationspflicht von männl. und weibl. Katzen

 

Krank, verletzt, abgemagert und tot – im Ländle leben tausende freilebende Katzen auf den Straßen, in Scheunen und Garagen.

 

Katzen sind bereits mit vier bis fünf Monaten geschlechtsreif und können dann bis zu dreimal im Jahr mindestens drei Kätzchen zur Welt bringen. Aus einem einzigen Katzenpaar können so innerhalb von zehn Jahren mehr als 80 Millionen Nachkommen entstehen. Diese Zahl macht deutlich, wie wichtig es ist, verwilderte Hauskatzen sowie Freigänger-Katzen zu kastrieren.

 

Bitte lasst eure Tiere kastrieren, nicht nur, weil es im Gesetz steht, auch um das Leid und die dramatische Anzahl der Katzen ohne liebevolles Zuhause langfristig zu reduzieren!
 

Verwilderte Hauskatzen werden von den ehrenamtlichen Helfern der Tierschutzvereine eingefangen und KOSTENLOS kastriert! Diese Kosten zahlt das Land Vorarlberg! Also BITTE meldet verwilderte Hauskatzen unbedingt an die Tierschutzvereine!

veröffentlicht am 08.03.2021

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