Die Bundesregierung gewährt zur Bewältigung der gestiegenen Wohn- und Heizkosten den "Heizkostenzuschuss PLUS 2023".
Wer bereits den Heizkostenzuschuss des Landes Vorarlberg erhalten hat, erfüllt damit bereits die erforderlichen Richtlinien und bekommt somit automatisch den Zuschuss PLUS ohne neuerliche Antragstellung. Der Heizkostenzuschuss PLUS in der Höhe von 330 Euro wird automatisch auf das Bankkonto überwiesen.
Alle weiteren Bezugsberechtigen haben die Möglichkeit, den Heizkostenzuschuss PLUS im Zeitraum vom 6. März bis 31. Mai 2023 zu beantragen.
Einkommensgrenzen für den Heizkostenzuschuss PLUS:
Ein-Personen-Haushalt: 1.860 Euro
Zwei-Personen-Haushalt: 2.790 Euro
Drei-Personen-Haushalt: 3.226 Euro
Vier-Personen-Haushalt: 3.648 Euro
Fünf-Personen-Haushalt: 4.070 Euro
Sechs-Personen-Haushalt: 4.492 Euro
Sieben-Personen-Haushalt: 4.914 Euro
Jede weitere Person: + Euro 422
Hier der Antrag Heizkostenzuschuss PLUS - Soz-05-001
Beziehende einer Sozialhilfe erhalten den Heizkostenzuschuss PLUS direkt von der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft ohne Antragstellung.
veröffentlicht am 15.03.2023