Verkehrsgefährdung durch Pflanzenwuchs

Entlang zahlreicher Straßen ragen Bäume und Sträucher von privaten Grundstücken in den Straßenraum. Dies ist für Fußgänger unangenehm und stellt besonders für Radfahrer eine Gefährdung dar. Zudem können Schäden an vorbeifahrenden Fahrzeugen entstehen. Im Falle eines Schadens oder Unfalls sind die Eigentümer der Bäume und Sträucher ggf. zivil- und strafrechtlich haftbar. Eigentümer von Grundstücken haben dafür Sorge zu tragen, dass Bäume und Sträucher nicht in öffentliche Straßen (und Wege) hineinragen bzw. eine Sichtbehinderung darstellen. Es sind deshalb alle Grundeigentümer aufgefordert, selbständig zu überprüfen, ob von ihren Grundstücken aus, Äste oder Sträucher in Straßen (und Wege) ragen bzw. eine Verkehrsgefährdung vorliegt oder vorliegen könnte. In weiterer Folge wären diese dann zurückzuschneiden. Falls Ihrerseits keine Möglichkeit besteht, den Pflanzenwuchs entsprechend anzupassen, sind wir gerne bei der Suche nach einem Fachmann behilflich.

veröffentlicht am 24.06.2022

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