Heizkostenzuschuss 2026/2027
Das Land Vorarlberg gewährt auch für die Heizperiode 2026/2027 einen Heizkostenzuschuss für Personen und Haushalte mit geringem Einkommen. Der Zuschuss beträgt einmalig bis zu 250 Euro.
Antragszeitraum:
19. Oktober 2026 bis 12. Februar 2027
Antragstellung:
Der Antrag kann bei der Wohnsitzgemeinde persönlich oder online unter www.bludesch.at im Menüpunkt Formulare / E-Formulare https://www.bludesch.at/formulare/e-formulare gestellt werden. Maßgeblich für die Antragsberechtigung ist der Hauptwohnsitz.
Einkommensgrenzen:
Die Förderung richtet sich nach der Größe des Haushalts und dem verfügbaren Haushaltseinkommen. Für Haushalte, deren Einkommen die jeweilige Einkommensgrenze geringfügig überschreitet, kommt eine abgestufte Förderung („Einschleifregelung“) zur Anwendung.
Einkommensgrenzen (monatliches Haushaltseinkommen)
|
Haushaltsgröße |
Einkommensgrenze |
|---|---|
|
1 Person |
1.480 Euro |
|
2 Personen |
2.020 Euro |
|
3 Personen |
2.480 Euro |
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4 Personen |
2.875 Euro |
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5 Personen |
3.325 Euro |
|
Jede weitere Person |
+ 400 Euro |
Erforderliche Unterlagen:
Aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (z. B. Gehaltszettel, Pensionsbezugsabschnitte, Kontoauszüge oder Wohnbeihilfebestätigungen) sind vorzulegen.
Nähere Informationen zu den Einkommensgrenzen und den Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie bei Ihrem Gemeindeamt. Die vollständigen Richtlinien stehen auf der Website des Landes Vorarlberg unter Heizkostenzuschuss 2026/27 zur Verfügung.









