Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz - Antrag auf Eintragung/Verbleib
Österreicher:innen („Auslandsösterreicher:innen“) müssen – im Gegensatz zu Österreichern mit Hauptwohnsitz in Österreich – einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz aufgenommen zu werden bzw. darin zu verbleiben. Nur dann sind sie wahl- bzw. stimmberechtigt bei Volksbefragungen, Volksabstimmungen sowie Wahlen auf Bundesebene (Bundespräsidentenwahl, Nationalratswahl, Europawahl).
Bei positiver Erledigung des Antrages bleiben Sie für 10 Jahre in der Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz. Vor Ablauf der 10-Jahres-Frist werden Sie von der Gemeinde über die bevorstehende Streichung informiert und an eine Verlängerungsmöglichkeit erinnert.
Antrag auf Eintragung in die Europa Wählerevidenz für Unionsbürger
Nicht-österreichische Untionsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die an der Europawahl teilnehmen möchten und dabei auch die österreichischen Vertreter:innen im Europa-Parlament wählen wollen, müssen in der Europa-Wählerevidenz in einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.
Um in die Europa-Wählerevidenz eingetragen werden zu können, müssen Sie vor dem 1. Jänner des Jahres der Eintragung das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht ausgeschlossen sein und müssen einen entsprechenden Antrag stellen.
Wenn Sie in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde aufgenommen worden sind, bleiben Sie in dieser für die Dauer Ihres Aufenthalts in Österreich (ununterbrochener Hauptwohnsitz) eingetragen.
Um als Auslandsvorarlberger:in das Wahl- und Stimmrecht bei Landtagswahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren zu erlangen, ist es notwendig, dass Sie in jener Vorarlberger Gemeinde, in der Sie vor Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland Ihren Hauptwohnsitz hatten, einen Antrag auf Eintragung in die Wählerkartei stellen.
Voraussetzungen für die Eintragung
o Sie sind vor weniger als 10 Jahren ins Ausland verzogen und hatten davor einen Hauptwohnsitz in einer Gemeinde in Vorarlberg.
o Sie haben derzeit keinen Hauptwohnsitz in Österreich.
o Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft.
o Sie werden in diesem Jahr mindestens 15 Jahre alt.
o Es liegt kein Wahlausschließungsgrund gegen Sie vor.
Wie kann ich mich in die Wählerkartei eintragen lassen?
Bitte füllen Sie das oben verlinkte Online-Formular vollständig aus.
Wie lange bleibe ich in der Wählerkartei eingetragen?
Bei positiver Erledigung Ihres Antrages bleiben Sie für die Dauer Ihres Aufenthaltes im Ausland in der Wählerkartei, längstens jedoch 10 Jahre nach Begründung des Hauptwohnsitzes außerhalb von Österreich. Die Möglichkeit einer Verlängerung der Eintragung in die Wählerkartei besteht hier nicht!